Abgabefrist für den Antrag Förderung der Übungsarbeit bis zum 30.06.2021 verlängert

10. 06. 2021

In Absprache mit der Staatskanzlei des Landes NRW wurde die Antragsfrist für das Förderprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ bis zum 30.06.2021 verlängert.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

 

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet. Weitere Informationen (Förderrichtlinie sowie den Link zum Förderportal) finden Sie unter: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen