Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

26. 11. 2021

Seit dem 24.11.2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie ist zunächst bis zum 21.12.2021 gültig. Regeln, die aktuell für den Sportbereich gelten, finden Sie unter:

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport