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100% Förderung digitaler Ausstattung

31. 01. 2023

100% Förderung digitaler Ausstattung


Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, -bünde und -verbände in NRW können von einer Vollförderung (100%) bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 


Für die Städteregion Aachen (Altkreis) stehen davon 450.000,- Euro EU-Fördermittel über den RegioSportBund Aachen bereit, die je nach Vereinsstruktur in der Region auf die Vereinswelt der SSV/GSV verteilt werden:


Alsdorf:            64.473,68
Baesweiler:        35.526,32
Eschweiler:        80.263,13
Herzogenrath:        65.789,47
Monschau:        23.684,21
Würselen:        50.000,00
Roetgen:        13.157,89
Simmerath:        38.157,89
Stolberg:        78.947,37


Kommt es in den jeweiligen Regionen zur Überzeichnung des zugewiesenen Fördervolumens, behält sich der RegioSportBund Aachen vor, eine faire Regelung zur Verteilung zu finden.


Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können die vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil oft an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.
WICHTIG: Bitte den Termin beachten und als erstes den Bedarf mit dem Vereinsantrag melden.

 

Schnell sein lohnt sich: Jetzt bis zum 24. Februar die Mittel für Hardware  für die Verwaltung ihres Sportvereins beantragen. Melden Sie Ihren Bedarf dem Regiosportbund Aachen an  


Fragen zum weiteren Ablauf und Fördervoraussetzung werden auf der LSB.NRW Seite online beantwortet. Bitte beachtet die vorgegebenen Regeln, damit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind und eine gute Chance auf eine Genehmigung existiert. Es gibt keine Ermessensspielräume.


Weitere Informationen:
https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine


Der Ablauf:
•    Der Ablauf für die Vereine: Antragsstellung bis 24.02.2023 beim RegioSportBundAachen (kurz RSB) unter
•    Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den RSB bis zum 10.07.2023
•    Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 01.09.2023
•    Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote (hier reichen auch Screenshots der Angebote) einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
•    Vorlage des Verwendungsnachweises  (inkl. Rechnung) beim RegioSportBund Aachen nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 01.09.2023.
•    Der RSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
•    Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den RSB an den Sportverein.  

 

 
 

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