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Informationen für den NRW-Sport in der Coronakrise, 27.03.2020 Durchbruch für Beteiligung von Vereinen an Hilfsprogramm erreicht!

20. 04. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen*innen in den Fachverbänden und Bünden,
 
wir hoffen, dass Sie die Woche gesund überstanden haben! Im Folgenden knüpfen wir an unsere Information vom 19.03.2020 an.
 
1. Zugang von Sportvereinen und -verbänden zu Hilfsprogrammen

Wir hatten u. a. zugesagt, dass wir alles daran setzen werden, Vereine mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten Zugang zu den staatlichen Hilfspaketen zu verschaffen! Das ist nach einer Woche voller Gespräche auf Bundes- und Landesebene nun erreicht. Die folgende Pressemeldung der Staatskanzlei von heute informiert Sie ausführlich https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hilfe-fuer-den-sport-nrw-rettungsschirm-auch-offenfuer-uebungsleiter-und. Außerdem erhalten Sie aktuelle Informationen unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020, diese Seite wird im Moment kontinuierlich aktualisiert. Das ist ein großartiger Erfolg für uns alle und ein wichtiger Schritt, um wirtschaftliche Notsituationen durch die Coronakrise in vielen Tausend Sportvereinen in NRW abzuwenden! Antragsberechtigt sind natürlich auch Sportverbände! Außerdem ist der Zugang für selbständige Trainer- und Übungsleiter, die für Sportvereine tätig sind, gegeben.
 
Bitte behalten Sie gemeinsam mit uns Folgendes im Blick: Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu z. B. nicht! Eine Orientierungshilfe, welche Einnahmen und Ausgaben dem unternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, finden Sie in unseren FAQ zum Thema Coronakrise unter www.lsb.nrw. Welche weiteren Voraussetzungen an eine finanzielle Hilfe geknüpft werden, entnehmen Sie bitte der o. g. Website. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Sportvereine und -verbände einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 9.000,- bis 25.000,- Euro erhalten, der nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt wird. Das Antragsverfahren ist ausschließlich online auf der o. g. Website durchführbar.
 
Bitte informieren Sie ihre Vereine entsprechend und tragen mit dazu bei, dass der organisierte Sport verantwortlich mit dieser staatlichen Hilfe umgeht! 
 
2. Weitere Hilfen

Nicht alle Vereine und Verbände werden von der o. g. Hilfe profitieren können, aus welchen Gründen auch immer. Deswegen befinden wir uns weiter in intensiven Gesprächen mit unseren politischen Partnern in der Landesregierung über die Bildung eines zusätzlichen Hilfsfonds.  
 
Die finanziellen Hilfen für den organisierten Sport werden am Ende idealerweise aus mehreren Bausteinen bestehen. Neben dem unter 1. beschriebenen Hilfspaket und einem möglichen Hilfsfonds zählt dazu auch das Hilfsinstrument der Kurzarbeit. Hierzu haben wir Sie Sie bereits mit unserem letzten Schreiben ausführlich informiert.
 
Weiterhin sind in dieser Woche auch die Kreditprogramme der KFW und der NRWbank angelaufen. Hierzu fehlen uns noch detaillierte Informationen. Wir bleiben dran!
 
Neben der o. g. Pressemeldung der Staatskanzlei haben wir auch eine Pressemeldung unseres Hauses zum heutigen Erfolg erstellt, die Sie gern für Ihre Arbeit vor Ort nutzen können http://go.lsb.nrw/nrwsoforthilfe.
 
Wir halten Sie weiter informiert, stehen mit Ihnen zusammen und verbleiben
 
mit sportlichen Grüßen  
 
 
Ihr Stefan Klett (Präsident)

 

Dr. Christoph Niessen  (Vorstandsvorsitzender)

 
 

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