Richtlinien zur Förderung des Sports gültig ab 01.01.2021

14. 12. 2020

Die Richtlinien werden zum 01.01.2021 aufgrund der Erfahrungen in den letzten 3 Jahren aktualisiert und angepasst. Die verschiedenen Förderbereiche wurden beibehalten, aber z.B. wurde der Zuschuss pro jugendlichem Vereinsmitglied auf 2,50 € erhöht und der Zuschuss für Sportgeräte wurde von 20% auf max.30% der anerkennungsfähigen Kosten erhöht.

 

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Sportförderung" unter folgendem Link:

https://www.regiosportbund-aachen.de/