Bundesnotbremse Corona: Übersicht der aktuellen Regeln für den Sportbetrieb
03. 05. 2021
Die seit dem 23.04.2021 gültigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) überlagern sich in ihren Auswirkungen für den Sport gegenseitig. Die folgenden Informationen beruhen auf einer Verständigung der Sportministerkonferenz mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium. Die seit heute (03.05.2021) gültige Fassung der CoronaSchVO für NRW ist dabei bereits mit berücksichtigt.
Eine aktuelle Übersicht der Regeln für den Sportbetrieb finden Sie HIER.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/geaendertes-infektionsschutzgesetz-was-bedeutet-dies-fuer-den-sport