Hinweise zur aktuellen CoronaSchVO für Kinder und Jugendliche
Alle Hinweise zur aktuellen CoronaSchVO für Kinder und Jugendliche finden Sie HIER.
Bitte beachten Sie wie schon bei der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb,
- dass einerseits die Lockerungen von Stufe 3 bis 1 jeweils „mitgenommen“ werden und
- dass andererseits Auflagen der vorherigen Stufe ebenso „mitgenommen“ werden, solange sie in der nächsten Stufe nicht ausdrücklich als wegfallend genannt werden.
Folgende allgemeinen Hinweise:
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich!
Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz zulässig, inkl. ein- oder mehrtägiger Ferienfreizeiten. Die Angaben in der Coronaschutzverordnung hierzu sind allerdings nicht detailliert: Wir raten deshalb dazu, Einzelheiten wie z.B. Verpflegung (Selbstverpflegung, Grillen, Buffets,…) mit der Unterkunft zu klären.
Sollte die Freizeit / Ferienreise außerhalb von NRW stattfinden, gelten die Bestimmungen des Zielortes /-landes. Näheres finden Sie in der Übersicht im Anhang. Unter folgendem Link
finden Sie des Weiteren:
- Ein Musterhygiene- und Testkonzept für Ferienfreizeiten mit Anregungen und Hinweisen, die ggf. zu beachten sind, um Sommerfreizeiten infektionssicher zu gestalten (inkl. Hinweise zu Verpflegung und Sanitäranlagen)
- Eine Vorlage für das Einverständnis zu einem Schnelltest
- Eine Orientierungshilfe vom Landesjugendring zum Thema „Sommerferien und Corona“
Kooperationen im außerunterrichtlichen Schulsport sind wieder möglich!
Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 ist der Sport- und Schwimmunterricht der Schulen in Präsenz zulässig. Im außerunterrichtlichen Schulsport dürfen AGen (z. B. im Ganztag), Schulsportgemeinschaften/ Trainingsgruppen und schulsportliche Wettbewerbe schulintern und in festen Gruppen stattfinden. Näheres finden Sie unter dem vorgenannten Link sowie unter www.schulsport-nrw.de.