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Förderung der vereinsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit

signet

Die Vereine erhalten jährlich einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von bis zu 2,50€ pro jugendlichem Vereinsmitglied. Förderfähig in diesem Bereich sind Vereine mit einer Mindestzahl von 10 Mitgliedern bis einschließlich 18 Jahre. Der RSB fordert die Vereine jährlich im August zum Mittelabruf auf. Berechnungsgrundlage sind die Mitgliederzahlen bis einschließlich 18 Jahre laut Bestandserhebung Landessportbund vom 01.01 des jeweiligen Jahres. .

 

Die Mittel müssen bis zum 31.10. des Jahres anhand der "Einverständniserklärung für die zweckgebundene Verwendung der Pro-Kopf-Zuschüsse" (Vordruck) abgerufen sein.

Eine Kopie der Vereinbarung nach §72a SGB VIII (Kinderschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt ist beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.

 

Die Erklärung zur "Förderung der vereinsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit" finden Sie HIER.

 

Budget: 55.000€

 

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