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Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten/Geräten für die

Bezuschusst werden einzelne Geräte mit einem Anschaffungswert von mind. 410 € (ohne Mwst.) oder die Gesamtheit von mehreren Geräten, die in der Summe diesen Betrag übersteigen, wenn die Geräte in einem begründeten sachlichen Zusammenhang stehen (z. B. bei fußballspezifischen Geräten wie Eckfahnen, Tornetze, Bälle, Trainingshilfen).


Zu den förderfähigen Sportgeräten gehören z. B. auch Geräteschränke, Gerätewagen, mobile Spielerkabinen/Unterstände, Platzpflegegeräte (soweit die Pflege der Anlagen den Vereinen obliegt) und technische Ausstattungen wie CD-Player, Videoanlagen und PC‘s.


Nicht förderfähig sind:

  • bauliche Maßnahmen
  • Verbrauchs- und Luxusgüter (z. B. Bürobedarf)
  • fest verankerte Teammitgliederkabinen/Unterstände
  • Gegenstände für den persönlichen Bedarf (z. B. Sportbekleidung).


Der Zuschuss beträgt max. 30 % der anerkennungsfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 € innerhalb eines Kalenderjahres. Dabei ist die Gewährung des Höchstbetrages unabhängig davon, ob die Bezuschussung der Sportgeräte in einem beantragt wird oder ob
der maximale Zuschussbetrag erst durch die Gewährung von Zuschüssen aufgrund mehrerer Anträge innerhalb eines Jahres erreicht wird.


Voraussetzung ist, dass mindestens 10 % Eigenleistung aufgebracht werden und keine Überfinanzierung besteht. Der Zuschuss wird auf volle €-beträge auf-/abgerundet.
Mit dem Antrag ist mindestens ein Angebot und eine Erklärung abzugeben, ob es sich um die Wiederbeschaffung gleichartiger Gegenstände handelt, die bereits von der StädteRegion Aachen oder dem RegioSportBund Aachen e. V. (RSB) gefördert wurden und ob diese Gegenstände innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Bezuschussung weiter genutzt werden, beschädigt/unbrauchbar geworden sind oder veräußert wurden. Von dem gegebenenfalls erzielten Verkaufserlös rechnet der RSB 20 % auf den neu zu gewährenden Zuschuss an. Der Verkaufserlös ist nachzuweisen.

 

Anträge auf „Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Sportgeräten/Geräten für die Vereinsarbeit“ (Vordruck), die bis zum 31.10. eines Jahres gestellt sind, werden in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen des Budgets bewilligt. Anträge, die nach dem 31.10. eines
Jahres eingehen, werden ggf. im Folgejahr berücksichtigt. Als Verwendungsnachweis sind dem RSB die Rechnung und ein Nachweis über die erfolgte Zahlung spätestens bis 31.12. des Jahres einzureichen.

 

Den Antrag auf "Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Sportgeräten/Geräten für die Vereinsarbeit" finden Sie HIER


Budget: 30.000 €

 

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