Förderung von Projekten, Fusion und Kooperation

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Gefördert werden zukunftsweisende Projekte im Sinne der Handreichung „Breiten- und Freizeitsport und Bewegung im Fokus des demografischen Wandels – Sportentwicklung in der StädteRegion Aachen“ (HIER können Sie die Handreichung herunterladen).

  • Fusionen und Kooperationen finden hier besondere Berücksichtigung.
  • Die Förderung der Ausrichtung von überregionalen Sportveranstaltungen mit Beteiligung von Kindern/Jugendlichen ist möglich.

Projekte können mit max. 50 % der anerkennungsfähigen Kosten gefördert werden.


Der Antrag auf „Förderung von Projekten, Fusion und Kooperation“ (Vordruck) muss bis zum 31.10. gestellt werden. Für Projekte mit Angeboten im Kinder- und Jugendbereich ist eine Kopie der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Kindesschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.


Ein Gremium aus je zwei Vertretern des RSB und des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion (A 51) sowie der/dem Sprecher/in der Stadt-/Gemeindesportverbände entscheidet im Oktober jeden Jahres gemeinsam über die Vergabe des Budgets anhand der eingegangenen Anträge (ggf. für das Folgejahr). Die Form des Verwendungsnachweises ist projektabhängig und wird im Einzelfall im Bewilligungsbescheid festgelegt.

 

Den Antrag auf "Förderung von Projekten, Fusion und Kooperation" finden Sie HIER.


Budget: 10.000 €