Förderung der Aus - und Weiterbildung von ehrenamtlichen Übungsleitern/innen, Sporthelfer/innen und Vereinsverantwortlichen
Gefördert werden 50 % der Lehrgangskosten, jedoch max. 250 € pro Lehrgang pro Person und Modul und max.1000 € pro Jahr und Verein.
Folgende Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind förderfähig:
Erstmalige Teilnahme an einem Sporthelferlehrgang, der
bei einem Mitgliedsverband des Landessportbundes NRW
absolviert wirdErwerb einer Übungsleiter-/Trainer- oder Vereinsmanagerlizenz,
die bei einem Mitgliedsverband des Landessportbundes NRW
erworben wirdErforderliche Lehrgänge zur Verlängerung der o. a. Lizenzen
Fachspezifische Qualifizierungen eines Übungsleiters/einer
Übungsleiterin, die i.d.R. von den Fachverbänden durchgeführt
werdenTeilnahme an Lehrgängen zur Qualifizierung von
Jugendleiter/innen
Nicht förderfähig sind:
Fahrtkosten
Lizenzen, die zur Erlangung einer Tätigkeit im Berufssport dienen
Der „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Qualifizierungsmaßnahme“ (Vordruck) für Maßnahmen der ersten drei Quartale muss bis zum 31.10. vorliegen. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme sind beizulegen bzw. sind bis spätestens 31.12. des Jahres nachzureichen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen des Budgets bewilligt. Anträge, die nach dem 31.10. eines Jahres eingehen, werden im Folgejahr berücksichtigt.
Für Vereine mit Angeboten im Kinder – und Jugendbereich ist eine Kopie der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Kindesschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.
Den Antrag auf "Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Übungsleiter/innen, Sporthelfer/innen und Vereinsverantwortlichen" finden Sie HIER.
Budget: 10.000€