Talentförderung
Gefördert werden jugendliche Einzelpersonen bis einschließlich 18 Jahre bzw. Jugendmannschaften bei Teilnahme an überregionalen Wettbewerben/Meisterschaften. Der Zuschuss beträgt max. 30 % der anerkennungsfähigen Kosten.
Anerkennungsfähig sind in der Regel:
- Kosten für Anreise/Rückreise
- Kosten für die Unterkunft
- ggf. Teilnahmegebühren
Der „Antrag auf Talentförderung“ (Vordruck) für Maßnahmen der ersten drei Quartale muss bis zum 31.10. vorliegen. Ein Nachweis über die Teilnahme sowie die entstandenen Kosten ist beizulegen bzw. spätestens bis 31.12. des Jahres nachzureichen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen des Budgets bewilligt. Anträge für Veranstaltungen des 4. Quartals können ggf. im Folgejahr berücksichtigt werden.
Eine Kopie der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Kindesschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt ist beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.
Den Antrag auf "Talentförderung" finden Sie HIER.
Budget: 4.000 €